Besucherordnung

DIE KIRCHE IST EIN ORT DES GEBETES, EIN WERTVOLLES ERBE UNSERER VORFAHREN UND EIN EINZIGARTIGES KULTURDENKMAL.

ALLE BESUCHER DER KIRCHE SIND HERZLICH WILLKOMMEN. WIR BITTEN SIE JEDOCH, MIT IHREM VERHALTEN DEN SAKRALEN CHARAKTER UND DIE BESONDERE BESTIMMUNG DIESES ORTES ZU RESPEKTIEREN.

Im Inneren der Kirche ist jede anwesende Person verpflichtet, den Anweisungen des verantwortlichen Personals und den Bestimmungen dieser Besucherordnung Folge zu leisten.

Verantwortliche Personen sind: der Pfarrer, der Verwalter der Kirche, die Guides, die Mesner oder andere vom Pfarrer oder Verwalter beauftragte und gekennzeichnete Personen.

Keinen Zutritt zur Kirche haben:

  • Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder psychotropen Substanzen stehen
  • Personen in unzureichender, extrem verschmutzter oder stark riechender Kleidung
  • Personen, die grundlegende Hygiene- und Gesellschaftsnormen missachten und ein gesundheitliches oder sonstiges Risiko für andere Besucher darstellen
  • Personen mit Tieren (gilt nicht für Blinden- und Assistenzhunde)

Im Bereich der Kirche, der Terrasse und des Turms ist Folgendes nicht gestattet:

  • Rauchen
  • jegliche Speisen oder Getränke zu konsumieren (mit Ausnahme des Pfarrgemeindezentrums mit Terrasse)
  • andere Besucher durch aggressives oder anderweitig unangemessenes Verhalten zu stören
  • Führungen während der Gottesdienste durchzuführen oder abgesperrte Bereiche zu betreten
  • Waren jeglicher Art zu verkaufen, Werbeartikel oder Drucksachen zu verteilen oder jegliche Art von Werbung zu betreiben, die nicht vom gesetzlichen Vertreter der Pfarrei oder einer verantwortlichen Person genehmigt wurde
  • das Mobiliar der Kirche oder die Kirche selbst zu beschädigen
  • Lärm zu verursachen (durch laute Nutzung von Mobiltelefonen und Audiogeräten, lautes Sprechen, Musik oder andere laute Äußerungen, sofern von einer verantwortlichen Person nicht anders festgelegt)
  • ohne Zustimmung einer verantwortlichen Person Personen (Gottesdienstteilnehmer) oder den Innenraum der Kirche mit einem Stativ zu fotografieren
  • ohne Zustimmung einer beauftragten Person Video- oder Audioaufnahmen anzufertigen

Personen, die sich nicht an die Besucherordnung (einschließlich des Nachtrags) halten, werden aufgefordert, das Kirchengelände zu verlassen. Die Besucherordnung ist zudem in einem Nachtrag detailliert aufgeführt, der auf Anfrage bei einer beauftragten Person eingesehen werden kann.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Besucherordnung und deren Nachtrag oder bei Missachtung der Anweisungen des für die Einhaltung verantwortlichen Personals wird die Angelegenheit an die Polizei der Tschechischen Republik übergeben.

Das Gelände wird durch Überwachungskameras überwacht. Mit dem Betreten des Gebäudes stimmt der Besucher dieser Tatsache zu.

Jaroměřice nad Rokytnou, den 1. Januar 2026

Mgr. Tomáš Holcner,
gesetzlicher Vertreter der Pfarrei

Besucherordnung
der Kirche St. Margaretha in Jaroměřice nad Rokytnou

Nachtrag I.

Artikel 1 – BESUCHERSAISON
  1. Die Hauptbesuchersaison dauert vom 1. April bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres.
  2. Das Objekt ist während der Besuchersaison wie folgt zugänglich: a) im April und Oktober ist die Kirche von Freitag bis Sonntag von 9:00 bis 15:00 Uhr geöffnet, freitags jedoch nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. b) von Mai bis September, während der touristischen Saison, ist die Kirche entsprechend den Öffnungszeiten des staatlichen Schlosses geöffnet, d. h. Dienstag bis Sonntag von 9:00 bis 16:00 bzw. 17:00 Uhr.c) außerhalb der touristischen Saison, in den Monaten November bis März, ist die Kirche nach telefonischer Vereinbarung von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 15:00 Uhr oder nach vorheriger Absprache zugänglich.
  3. Während kirchlicher Zeremonien, kultureller Veranstaltungen und in anderen begründeten Fällen finden keine Führungen statt.
  4. Ein Besuch der Kirche St. Margaretha in Jaroměřice nad Rokytnou außerhalb der festgelegten Besuchszeiten ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Kirchenverwalter (Kastellan) möglich.
Artikel 2 – ORGANISATION DES BESUCHERBETRIEBS
  1. Die Kasse in der Kirche St. Margaretha in Jaroměřice nad Rokytnou öffnet um 9:00 Uhr und schließt 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten der Kirche.
  2. Der Abstand zwischen den einzelnen Führungen wird vom Kirchenverwalter festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Bedingungen und der Sicherheit der Besucher. Der Zeitpunkt der nächsten Führung ist in der Hauptsaison immer auf dem Schild an der Kasse angegeben. Führungen beginnen in der Regel zur vollen Stunde.
  3. Die Führung erfolgt durch einen Guide in Gruppen von mindestens 4 Personen. Die maximale Besucherzahl pro Gruppe beträgt 40 Personen. Die Gruppengröße richtet sich nach den betrieblichen Möglichkeiten des Objekts und sicherheitstechnischen Aspekten. Ausnahmen genehmigt der Kirchenverwalter.
  4. Für Gruppen von mehr als 10 Personen kann eine Führung reserviert werden. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche, telefonische oder E-Mail-Vereinbarung mit der Verwaltung der Kirche über den genauen Tag und die Startzeit der Führung. Meldet sich die angemeldete Gruppe nicht spätestens 10 Minuten vor der vereinbarten Führungszeit an der Kasse des Objekts, verfällt der Anspruch auf die reservierte Führung. Vorab reservierte Gruppen haben Vorrang.
  5. Vorab reservierten Gruppen, welche die maximale Kapazität nicht ausschöpfen, können bis zur Erreichung der maximalen Teilnehmerzahl andere Besucher angeschlossen werden.
  6. Mit dem Betreten des Geländes der Kirche St. Margaretha verpflichtet sich der Besucher, die Besucherordnung einschließlich des Nachtrags sowie die Anweisungen des Personals und der beauftragten Personen der römisch-katholischen Pfarrei Jaroměřice nad Rokytnou zu respektieren.
Artikel 3 – EINTRITTSPREISE
  1. Für die Besichtigung der zugänglichen Bereiche des Kirchengeländes ist der Eintritt im Voraus in bar (falls möglich auch elektronisch) in tschechischen Kronen (CZK) an der Kasse in der Kirche zu entrichten. Der Eintrittspreis richtet sich nach der für das jeweilige Jahr gültigen und von der römisch-katholischen Pfarrei herausgegebenen Preisliste. Diese liegt an der Kasse und im Büro der Kirche zur Einsichtnahme aus. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte verpflichtet sich der Besucher, die Anweisungen des Personals und der beauftragten Personen zu befolgen.
  2. Die Besucher sind verpflichtet, Ermäßigungsansprüche beim Kauf der Eintrittskarte unaufgefordert geltend zu machen und durch einen gültigen Ausweis zu belegen.
  3. Nach Zahlung des Eintrittsgeldes erhält der Besucher eine für die Führung gültige Eintrittskarte (der Gruppenleiter eine Sammelkarte).
  4. Die Gültigkeit der Eintrittskarte verfällt, wenn sich der Besucher nicht rechtzeitig zum Beginn der Führung einfindet. Bereits gekaufte Eintrittskarten können nicht erstattet werden.
  5. Die Besucher sind verpflichtet, die Eintrittskarte während der gesamten Dauer der Führung aufzubewahren und auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
  6. Ermäßigungen werden gewährt für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Studenten bis 26 Jahre (gegen Vorlage eines gültigen Studentenausweises), Senioren ab 65 Jahren (gegen Vorlage eines gültigen Ausweises), Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, Familien mit zwei oder mehr Kindern sowie Gruppen ab 15 Personen bei gemeinsamer Zahlung.
  7. Kostenloser Eintritt gilt für Kinder bis 6 Jahre, Priester und Ordensleute, eine Begleitperson für Gruppen ab 15 Personen bei gemeinsamer Zahlung, pädagogische Begleitpersonen für Schüler- oder Studentengruppen ab 15 Personen bei gemeinsamer Zahlung sowie für Personen mit ständigem Wohnsitz in der Stadt Jaroměřice nad Rokytnou (gegen Vorlage des Personalausweises), sofern sie mindestens einen zahlenden Besucher mitbringen.
Artikel 4 – BESICHTIGUNG DES KULTURDENKMALS
  1. Kindern unter 15 Jahren ist der Zutritt zu den Denkmälern nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet, die dafür verantwortlich sind, dass das Verhalten der Kinder den Bestimmungen der Besucherordnung einschließlich des Nachtrags entspricht.
  2. Die Haftung der römisch-katholischen Pfarrei für eventuelle Schäden, die Besuchern entstehen, richtet sich nach den allgemein verbindlichen Vorschriften, einschließlich der Zusammenarbeit mit der Versicherung.
  3. Auf dem gesamten Kirchengelände sind die Besucher verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere beim Begehen von Wendeltreppen, in Bereichen mit verengtem oder niedrigem Profil sowie beim Gehen auf unebenen und rutschigen Oberflächen sind die Grundsätze des Gesundheitsschutzes und der persönlichen Sicherheit zwingend einzuhalten.
  4. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Brand) haben die Besucher den Anweisungen der beauftragten Person sowie der Rettungskräfte unbedingt Folge zu leisten.
  5. Jegliche Verletzungen oder Unwohlsein während der Führung hat der Besucher unverzüglich dem Guide zu melden, der für entsprechende Hilfe sorgt.
Artikel 5 – SCHUTZ DER KULTURDENKMÄLER UND SICHERHEIT DER SAMMLUNGEN
  1. Die Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen der beauftragten Person der Pfarrei Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen einer Anweisung, die im Interesse der Besuchersicherheit, des Objektschutzes oder der Sammlungen erteilt wurde, wird der Besucher ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes des Geländes verwiesen und ist verpflichtet, dieses unverzüglich zu verlassen. Zudem setzt sich der Besucher der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung nach den allgemein verbindlichen Vorschriften aus.
  2. Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Trunkenheit oder Drogenkonsum besteht, ist der Zutritt zum Gelände untersagt.
  3. Das Betreten des Geländes mit Waffen oder Tieren (ausgenommen Blinden- und Assistenzhunde) ist untersagt.
  4. Besuchern in stark verschmutzter, unzureichender oder unangemessener Kleidung ist der Zutritt nicht gestattet. Die Entscheidung hierüber obliegt der beauftragten Person.
  5. Wird während einer Führung der Verlust oder die Beschädigung kunsthistorischer Gegenstände festgestellt, sind alle Besucher, die sich zu diesem Zeitpunkt in den Räumlichkeiten der Kirche befinden, verpflichtet, sich sämtlichen Sicherheitsmaßnahmen (gegebenenfalls auch einer Personenkontrolle durch die Polizei der Tschechischen Republik) zu unterziehen.
  6. Es ist verboten, das Gelände der Kirche St. Margaretha in irgendeiner Weise zu beschädigen oder zu gefährden. Insbesondere ist es untersagt: a) Wände und ausgestellte Gegenstände zu berühren, Wände zu bemalen oder zu beschriften, Dinge einzuritzen oder anderweitig zu beschädigen, b) durch Lärm (laute Nutzung von Mobiltelefonen und Audiogeräten, Gespräche, Musik oder andere laute Äußerungen, sofern von der verantwortlichen Person nicht anders festgelegt) die Erläuterungen des Guides zu stören und anderen Besuchern die Besichtigung zu erschweren, c) während der Ausführungen ohne vorherige Absprache und Genehmigung der beauftragten Person Videoaufnahmen zu machen, d) ohne vorherige Absprache und Genehmigung der beauftragten Person zu kommerziellen Zwecken zu fotografieren, e) ohne vorherige Absprache und Genehmigung der beauftragten Person Video- und Audioaufnahmen anzufertigen, f) in den Räumlichkeiten des gesamten Kirchengeländes zu rauchen oder mit offenem Feuer und Licht umzugehen, g) im Inneren der Kirche zu essen, zu trinken oder Kaugummi zu kauen (Ausnahmen gelten für die Räumlichkeiten mit der Terrasse) oder die Kirche mit Eis, Getränken usw. zu betreten.

Die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen kann zum Ausschluss von der Führung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises führen. Die Verschmutzung der Kirche und die Kosten für deren Beseitigung können der Person in Rechnung gestellt werden, die diese verursacht hat.

  1. Für Verstöße gegen die Besucherordnung und für verursachte Schäden haftet der Besucher gegenüber der beauftragten Person der Pfarrei.
  2. Das Gelände wird durch Überwachungskameras überwacht, die ausschließlich der Gebäudesicherheit dienen. Das Aufzeichnungsgerät ist gegen unbefugten Missbrauch gesichert. Mit dem Betreten des Gebäudes stimmt der Besucher dieser Tatsache zu.
  3. Das Gebäude ist brandschutztechnisch gesichert und wird durch ein Kamerasystem überwacht. Das unbefugte oder falsche Auslösen des Brandschutzsystems wird mit einer Geldstrafe von 10.000 CZK geahndet. Die berechneten Kosten eines Fehlalarms einschließlich des Einsatzes der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  4. Ausnahmen von der Besucherordnung können in begründeten Fällen vom Kirchenverwalter oder dem Pfarrer genehmigt werden.
Artikel 6 – AUSSICHTSTURM UND TERRASSEN
  1. Der Betrieb des Aussichtsturms und der Terrasse richtet sich nach den Bestimmungen der Besucherordnung und ihres Nachtrags.
  2. Der Eintrittspreis für den Turm richtet sich nach der für das jeweilige Jahr gültigen Preisliste der römisch-katholischen Pfarrei. Diese liegt an der Kasse und im Büro der Kirche zur Einsichtnahme aus. Mit dem Betreten des Turms und der Terrasse der Kirche verpflichtet sich der Besucher, die Anweisungen der beauftragten Personen zu befolgen.
  3. Der Turm ist brandschutztechnisch gesichert und wird durch ein Kamerasystem überwacht. Das unbefugte oder falsche Auslösen des Brandschutzsystems wird mit einer Geldstrafe von 10.000 CZK geahndet. Die berechneten Kosten eines Fehlalarms einschließlich des Einsatzes der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  4. Das Eintrittsgeld wird am Drehkreuz im Turm eingeworfen. Die Umgehung des Drehkreuzes ohne Bezahlung des Eintrittsgeldes wird mit einer Vertragsstrafe von 1.000 CZK geahndet (Überprüfung durch Aufzeichnungen des Kamerasystems).
  5. Die maximale Besucherzahl im Turm beträgt 30 Personen. Bei Erreichen der maximalen Besucherzahl wird das Drehkreuz blockiert. Dieser Zustand wird durch eine rote Kontrollleuchte und die Ziffer 0 signalisiert. Die Besucher sind verpflichtet, diese Aufforderung zu befolgen und den Turm nicht zu betreten, bis die hinausgehenden Besucher abgezogen wurden und wieder das grüne Licht aufleuchtet.
  6. Der Zutritt zum Turm ist untersagt:
    • mit offenem Feuer (Rauchverbot)
    • mit Lebensmitteln sowie deren Verzehr im Bereich des Turms
    • mit Tieren (außer Blindenhunden)
  7. Die Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen der beauftragten Person sowie der Rettungskräfte Folge zu leisten.
Artikel 7 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Wünsche, Lob, Beschwerden und Anmerkungen können Besucher schriftlich direkt vor Ort in das Wunsch- und Beschwerdebuch eintragen, das ihnen auf Anfrage vom Kirchenverwalter, dem Guide oder einer beauftragten Person des Objekts vorgelegt wird. Darüber hinaus hat der Besucher die Möglichkeit, sich mündlich, schriftlich oder telefonisch an die römisch-katholische Pfarrei Jaroměřice nad Rokytnou und ihren gesetzlichen Vertreter zu wenden.
  2. Diese Besucherordnung nebst Nachtrag I. tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Mgr. Tomáš Holcner,
Pfarrer und gesetzlicher Vertreter der Pfarrei