Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher

Regeln für Foto- und Videoaufnahmen in der Kirche St. Margaretha bei Führungen und Veranstaltungen

 

1. In den Räumlichkeiten der Kirche ist das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch nur Besuchern einer kostenpflichtigen Führung gestattet, und zwar unter vollständiger Wahrung des sakralen Charakters des Gebäudes und mit Rücksicht auf andere anwesende Personen. Die Nutzung von Drohnen ist strengstens untersagt.

 

2. Das Fotografieren im Innenraum ist nur ohne Blitz, Stative, Selfie-Sticks oder sonstige Beleuchtungs- und Hilfsmittel erlaubt.

 

3. Das Fotografieren von diensthabendem Personal (z. B. Guides oder Organisatoren) ohne deren Zustimmung ist nicht gestattet.

 

4. Die Anfertigung von Foto- und audiovisuellen Aufnahmen zur öffentlichen Präsentation oder für die kommerzielle Nutzung unterliegt der vorherigen Genehmigung der Verwaltung. Ein schriftlicher Antrag mit Angabe des Datums und weiterer Details der geplanten Aufnahmen ist erforderlich.

 

5. Bei Führungen oder Konzerten in der Kirche nimmt der Besucher zur Kenntnis, dass Foto- oder Videodokumentationen der Veranstaltung angefertigt werden können. Diese Materialien können insbesondere für Informations- und Werbezwecke verwendet werden. Die Dokumentation konzentriert sich vor allem auf die Veranstaltung als Ganzes und nicht auf Einzelpersonen. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Veranstalter wenden.

 

Die Verarbeitung eventueller personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Datenschutzrichtlinien.